FAQ

  • Ab wie vielen Mitarbeitenden muss eine Betriebsärztin bestellt werden? Ab dem 1. Mitarbeitenden ist die Bestellung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Was macht eine Betriebsärztin überhaupt? Eine Betriebsärztin berät den Arbeitgeber in allen Fragen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, damit möglichst keine Unfälle passieren und niemand durch die Arbeit krank wird. Die Arbeitsmedizin verfolgt im Gegensatz zur sogenannten kurativen Medizin einen rein präventiven Ansatz, d.h. im bestmöglichen Fall wird niemand krank durch die Arbeit. Nicht jede Arbeit hat dieselben Gefährdungen. Daher ist die korrekte Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung so wichtig, um daraus die richtigen Maßnahmen zur Gesunderhaltung ableiten zu können. Einen Schwerpunkt des betriebsspezifischen Teils der arbeitsmedizinischen Betreuung bilden die arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach ArbMedVV und die Eignungsuntersuchungen, die von den Unfallversicherungsträgern bei besonders gefährlichen Tätigkeiten zusätzlich empfohlen werden (z.B. Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit (ehemals G25 genannt) oder die Eignungsuntersuchung bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr (ehemals G41 genannt)).
  • Was ist die ArbMedVV? Das ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Hierin sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeanlässe geregelt.
  • Was ist eine Pflichtvorsorge? Die Pflichtvorsorge muss vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Sie ist Tätigkeitsvoraussetzung.
  • Was ist eine Angebotsvorsorge? Diese hat der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen seinen Mitarbeitenden anzubieten. Diese können die Vorsorge annehmen oder folgenlos ablehnen.
  • Was ist eine Wunschvorsorge? Der Arbeitgeber hat auf Wunsch des Mitarbeitenden die Vorstellung beim Betriebsarzt zu ermöglichen.
  • Wer kommt für die Kosten der Bestellung der Betriebsärztin auf? Sowohl die arbeitsmedizinische Grundbetreuung als auch die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie der weiteren betriebsspezifischen Betreuung sind vom Unternehmer zu tragen.
  • Warum ist die DGUV V2 relevant? Hierin werden u.a. die Mindesteinsatzzeiten für die Grundbetreuung der Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit geregelt. Die Mindesteinsatzzeiten werden in Abhängigkeit der Mitarbeiterzahl und der jeweiligen Gefährdung im Betrieb für jedes Unternehmen individuell berechnet und dürfen in der Regelbetreuung nicht unterschritten werden.
  • Was ist das ASiG? Das ist das Arbeitssicherheitsgesetz. Hierin steht u.a. was die Aufgabe der Betriebsärzte ist (§ 3) oder ab wann eine ASA-Sitzung abzuhalten ist (§11).
  • ArbSchG – wofür steht die Abkürzung? Es handelt sich um das Arbeitsschutzgesetz. In § 5 steht beispielsweise die Pflicht des Arbeitgebers, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des Arbeitsschutzes, auf die jede weitere Maßnahme aufbaut. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen leiten sich ebenfalls aus der Gefährdungsbeurteilung ab.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Fachärztin für Arbeitsmedizin und einer Betriebsärztin? Als Fachärztin für Arbeitsmedizin darf ich zugleich den Titel Betriebsärztin führen, umgekehrt darf sich ein reiner Betriebsarzt jedoch nicht Facharzt für Arbeitsmedizin nennen. Die Weiterbildung zur Fachärztin für Arbeitsmedizin beinhaltet eine tiefere fachliche Qualifikation als die reine Bezeichnung Betriebsärztin. Den Titel Fachärztin für Arbeitsmedizin erwirbt man durch das Humanmedizinstudium gefolgt von einer mehrjährigen Facharztweiterbildung im Fach Arbeitsmedizin. Den Titel darf man erst nach Abschluss eines Weiterbildungskatalogs sowie dem erfolgreichen Abschluss mit der Facharztprüfung führen. Es handelt sich hierbei also um einen Prozess, der mehrere Jahre in Anspruch nimmt und eine fundierte Qualifikation sicherstellt.
  • Was bedeutet „mobile Betriebsarztpraxis“? Ich betreue meine Unternehmen ausschließlich vor Ort, d.h. ich habe bewusst keine Praxisräume. Die Betreuung vor Ort in Ihrem Unternehmen ermöglicht Ihnen, den Workflow auch an einem Untersuchungstag weitgehend normal zu gestalten. Es kommt nur zu relativ kurzen Arbeitsunterbrechungen, Warte- und Wegezeiten entfallen.